Alle Gefangenen sowie deren Habe werden von den Bediensteten der Kammer kontrolliert, wenn sie in die Anstalt aufgenommen, aus ihr beurlaubt, verlegt oder entlassen werden.

Wäscheausgabe

Die Kammer ist die zentrale Stelle im Haus, wo sämtliche Dinge des täglichen Bedarfs für die Gefangenen beschafft, gelagert und ausgegeben werden. Bedingt dadurch, dass die  JVA  Hamm als „transportumlaufleitende Behörde“ fungiert, ist der Umschlag in der Kammer beträchtlich; so sind es jährlich ca. 650 Zugänge, 340 Entlassungen und ca. 550 Verlegungen.Die Kammer ist verantwortlich für die sachgerechte Aufbewahrung der persönlichen Gegenstände der Gefangenen, soweit sie nicht ausgehändigt werden.

Es wird ein Nachweis über alle dem Gefangenen überlassenen Gegenstände wie z.B.  Radio, Fernsehgerät oder Schmuck  sowie persönliche Dinge wie Bücher und Fotos erstellt.

Jeder Gefangene wird von der Kammer mit Anstaltsbekleidung, Wäsche, Geschirr und Besteck ausgestattet. Untersuchungsgefangene dürfen unter bestimmten Voraussetzungen private Kleidung tragen.

Darüber hinaus ist die Kammer für die Beschaffung und Lagerung der anstaltseigenen Bekleidung, der Ausstattungsgegenstände (Geschirr, Besteck etc.), sowie der Verbrauchsgüter (z.B. Reinigungsmittel, Hygieneartikel) verantwortlich.

Sie verwaltet diese Bestände und ist für die Ausgabe an die Inhaftierten, für die Erhaltung, Reinigung und Pflege der Gegenstände zuständig. Alle ein- und ausgehenden Pakete der Gefangenen werden von der Kammer kontrolliert.