Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Hamm richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen. Im Einzelnen ist die JVA Hamm für männliche Erwachsene wie folgt zuständig:

  • Untersuchungshaft der Amtsgerichte aus dem gesamten Landgerichtsbezirk Arnsberg sowie den Amtsgerichten Hamm, Kamen, Delbrück und Lippstadt.
  • Strafhaft für Freiheitsstrafen bis 18 Monate (Regelvollzug), die ihren Wohnsitz im Landgerichtsbezirk Arnsberg sowie den Amtsgerichtsbezirken Hamm, Kamen, Lünen, Unna, Altena, Iserlohn haben und Freiheitsstrafen von 9 – 18 Monaten, die ihren Wohnsitz in Ahaus, Borken Rheine und Steinfurt haben.
  • Zivilhaft  als Ordnungs- Sicherungs- Zwangs- und Erzwingungshaft an Personen, die im Landgerichtsbezirk Paderborn sowie den Amtsgerichtsbezirken Hamm und Kamen wohnen.
  • Strafarrest die ihren Wohnsitz im Landgerichtsbezirk Arnsberg haben, Auslieferungshaft für das Oberlandesgericht Hamm.