Strafgefangene sind gesetzlich zur Arbeit verpflichtet. Durch diese Verpflichtung wird deutlich, dass eine Beschäftigung während der Haft für die Erreichung des Vollzugsziels eine wesentliche Bedeutung hat. So ist die in der Anstalt zu erbringende Arbeit und arbeitstherapeutische Beschäftigung darauf ausgelegt, die Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu fördern oder zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wird ebenso berufliche Bildung durchgeführt. Auch Untersuchungsgefangenen, bei denen keine Arbeitsverpflichtung besteht, sollen auf Nachfrage eine solche Arbeitsmöglichkeit angeboten werden.
Der Serviceeinheit Arbeitsverwaltung obliegt die Aufgabe, alle anfallenden Organisations- und Verwaltungstätigkeiten im Hinblick auf die Ausgestaltung der Arbeit und Ausbildung zu erledigen.
Die JVA Hamm unterhält folgende Arbeits- bzw. Ausbildungsbetriebe:
Unternehmerbetriebe
In Unternehmerbetrieben besteht für externe Firmen die Möglichkeit durch Gefangene Arbeiten ausführen zu lassen.
Arbeitstherapeutische Beschäftigung
In diesen Arbeitsbetrieben werden Gefangene beschäftigt, die zu wirtschaftlich ergiebiger Arbeit nicht fähig sind.
Ausbildungsbetriebe
„Gastgewerbe-Speisenvorbereitung“
„Einstiegsqualifizierung Holz“
In diesen Betrieben werden in Zusammenarbeit mit der IHK Dortmund Einstiegsqualifizierungen durchgeführt, die auf eine mögliche nachfolgende Ausbildung in den jeweiligen Bereichen bis zu einem halben Jahr angerechnet werden können.