Strafgefangene sind gesetzlich zur Arbeit verpflichtet. Diese Verpflichtung unterstreicht die zentrale Bedeutung von Beschäftigung für das Erreichen des Vollzugsziels. Die innerhalb der Anstalt ausgeübte Beschäftigung dienen dazu, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu fördern und zu erhalten.
Ergänzend dazu werden Maßnahmen der schulischen und beruflichen Bildung angeboten, um die Chancen auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Auch Untersuchungsgefangenen, für die keine gesetzliche Arbeitspflicht besteht, werden auf Wunsch entsprechende Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten eröffnet.
Der Abteilung für Berufliche Integration obliegt es, sämtliche organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Planung, Durchführung und Weiterentwicklung dieser Beschäftigungsangebote zu übernehmen. Sie trägt damit maßgeblich zur strukturierten Ausgestaltung der Arbeits- und Bildungsmaßnahmen innerhalb der Justizvollzugsanstalt Hamm bei.
Eigenbetrieb „Montage-Partner"
In diesem Betrieb haben externe Auftraggeber aus der freien Wirtschaft die Möglichkeit, Arbeiten durch Gefangene ausführen zu lassen. Sie leisten damit einen Beitrag zur Resozialisierung der Inhaftierten, indem diese praktische Arbeitserfahrungen sammeln und ihre beruflichen Fähigkeiten weiterentwickeln können.
Ausbildungsbetriebe
In diesen Ausbildungsbetrieben werden in Zusammenarbeit mit der IHK Dortmund Einstiegsqualifizierungen durchgeführt. Diese können auf eine anschließende Ausbildung in den jeweiligen Berufsfeldern mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten angerechnet werden und erleichtern somit den Übergang in eine reguläre Berufsausbildung.
Arbeitstherapeutische Beschäftigung
In den Arbeitstherapien werden Gefangene beschäftigt, die noch nicht in der Lage sind, wirtschaftlich produktive Arbeit zu leisten. Ziel der arbeitstherapeutischen Maßnahmen ist es, grundlegende Arbeitsfähigkeiten, Sozialkompetenzen zu fördern, die Belastbarkeit zu steigern und schrittweise die Inhaftierten an eine reguläre Beschäftigung heranzuführen.
Versorgungsbetriebe
Darüber hinaus bestehen Betriebe, die ausschließlich für die interne Versorgung der Gefangenen zuständig sind. Dazu zählt insbesondere die Anstaltsküche, die für die Zubereitung der Verpflegung zuständig ist. Die Verwahrung persönlicher Gegenstände sowie die Beschaffung von Hygieneartikeln und Kleidung obliegt der Kammer. Diese Versorgungsbetriebe bieten geeigneten Insassen die Möglichkeit, einer regelmäßigen Beschäftigung nachzugehen.
Deutschkurs
Im hiesigen Deutschkurs erhalten Inhaftierte ohne ausreichende Deutschkenntnisse die Möglichkeit, grundlegende Sprachkompetenzen zu erwerben. Dabei sammeln sie erste Erfahrungen im Umgang mit der deutschen Sprache.
Im Mittelpunkt stehen die Vermittlung Grundfertigkeiten in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen, die als Basis für weiterführende Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen dienen.
