Wer Opfer einer Straftat wurde, hat oft viele Fragen und benötigt Hilfe. Das neue Landesstrafvollzugsgesetz berücksichtigt verstärkt die berechtigten Belange der Opfer von Straftaten (§ 7 StVollzG NRW). Insbesondere können Opfer auf schriftlichen Antrag unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Auskünfte erhalten (§ 115 StVollzG NRW).

Um Opfer in geeigneter Form auf ihre Rechte, insbesondere ihre Auskunftsansprüche hinzuweisen, stehen in der Justizvollzugsanstalt Hamm ein Ansprechpartner zur Verfügung.


Bei Fragen des Opferschutzes:

E-Mail: opferbelange.opfer@jva-hamm.nrw.de